Bei einem Auftrag zur Direktansprache ( Headhunting ) berechnen wir unser Honorar, wie folgt:
- 1 Bruttomonatsgehalt bzw. 1/12 des vereinbarten Jahresgehalts, fällig nach Einstellung, d.h. nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags
- Ein weiteres Bruttomonatsgehalt bzw. 1/12 Jahresgehalt berechnen wir nach Ablauf der Probezeit, sofern das Arbeitsverhältnis weiter besteht.