Direktansprache
Sie teilen uns mit, wen Sie suchen – Stellenbeschreibung, Anforderungsprofil, Vergütungsrahmen, alles, was Ihnen wichtig ist.
Nach diesen Vorgaben filtern wir alle uns zur Verfügung stehenden Kandidaten-Informationen.
Dabei ist klar, dass die potenziell besten Kandidaten meistens nicht auf den klassischen Stellenmärkten zu finden sind. In der Regel befinden sie sich in „ungekündigter Stellung“ und müssen zu einem Positionswechsel motiviert werden.
Neben den üblichen Recherche-Verfahren ist die sog. Direktansprache nicht nur eine erfolgversprechende, sondern auch eine kostengünstige Methode.
Wir arrangieren wir für Sie ein Vorstellungspräch mit Ihren bevorzugten Kandidaten, gerne auch in unseren Räumen, nach Ihrem Wunsch mit oder ohne unsere Präsenz.
Während des Auswahlprozesses bleiben Sie solange anonym, wie es Ihnen geboten erscheint.
Eventuelle Abwerbungsabsprachen, die Sie mit anderen Unternehmen getroffen haben, werden von uns selbstverständlich beachtet.
Wir arbeiten ausschließlich erfolgsorientiert. Gleiches gilt für unser Honorar :
Nur dann, wenn Sie mit einem von uns vorgeschlagenen Bewerber einen Arbeitsvertrag schließen,
berechnen wir unser Honorar :
Ein Bruttomonatsgehalt bzw. 1/12 des vereinbarten Jahresgehalts, fällig nach Einstellung, d.h. Vertragsunterzeichnung.
Ein weiteres Bruttomonatsgehalt bzw. 1/12 Jahresgehalt berechnen wir nach Ablauf der Probezeit – sofern das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.
Während des Auswahlprozesses bleiben Sie solange anonym, wie es Ihnen geboten erscheint.
Eventuelle Abwerbungsabsprachen, die Sie mit anderen Unternehmen getroffen haben, werden von uns selbstverständlich beachtet.
Wir arbeiten ausschließlich erfolgsorientiert. Gleiches gilt für unser Honorar :
Nur dann, wenn Sie mit einem von uns vorgeschlagenen Bewerber einen Arbeitsvertrag schließen,
berechnen wir unser Honorar :
Ein Bruttomonatsgehalt bzw. 1/12 des vereinbarten Jahresgehalts, fällig nach Einstellung, d.h. Vertragsunterzeichnung.
Ein weiteres Bruttomonatsgehalt bzw. 1/12 Jahresgehalt berechnen wir nach Ablauf der Probezeit – sofern das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.